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Arzneimittel-Dokumentation Deutschland

Auf Basis des Arzneimittelgesetzes sind in Deutschland sowohl der Tierarzt als auch der Landwirt verpflichtet, alle Arzneimittel- Abgaben sowie Anwendungen lückenlos zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen müssen, bei Überprüfung durch die Behörden, vorgewiesen werden.

Zur Zeit besteht in Deutschland leider noch keine Möglichkeit, auch die elektronische Dokumentation durchführen zu können
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Diese Dokumentationspflicht ist sowohl für den Tierarzt als auch für den Landwirt naturgemäß mit einem sehr großen Aufwand an Schreibarbeit verbunden. Das ANIMALoffice STALLBUCH mit seinen implementierten Funktionen unterstützt sowohl Tierarzt als auch Landwirt bei dieser Dokumentation.

Je nach eingesetzten Lösungen unterscheidet sich die Unterstützung der Arzneimittel-Dokumentation. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt welche Möglichkeiten Sie durch den Einsatz des ANIMALoffice STALLBUCH`s haben.
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Erfassung des AuA-Belegs durch Landwirt

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Wenn Sie keine Möglichkeit haben die Arzneimittelinformationen über den VETdata Server zu beziehen, können Sie diese Informationen auch manuell im ANIMALoffice STALLBUCH erfassen. Dies ermöglicht Ihnen zwar keine offizielle Dokumentation, bringt im ANIMALoffice STALLBUCH aber den Vorteil, dass Sie für jedes Tier eine entsprechende Historie aufbauen können.

Historie in den Stammdaten

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Durch die Erfassung der AuA-Belege Ihres Tierarztes bauen Sie in den Stammdaten eines jeden Tieres eine kleine Behandlungsstatistik auf, auf die Sie in weiterer Folge jederzeit zugreifen können.

Buchungen im Stallkalender

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Durch die manuelle Erfassung können Sie auch die Vormerkungs- sowie die Buchungsfunktionen des ANIMALoffice STALLBUCH `s nutzen. D.h. Anwendungstermine werden verplant und bei Buchung der Arzneimittel-Anwendung werden die Wartezeiten berechnet und beim jeweiligen Tier eingetragen.
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